Ist auch Ihre Lebensversicherung fehlerhaft?
Falls Sie zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie diese aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufen und Ihre Beiträge samt Zinsen zurückfordern.
Auf diese Weise erhalten Sie tausende Euro mehr von Ihrer Versicherung als bei einer regulären Kündigung Ihres Vertrags.
Dies gilt auch für Verträge, die bereits vor langer Zeit gekündigt oder abgelaufen sind!
Lebensversicherungs Widerruf
Gesetzlich ist eindeutig festgelegt, welche Informationen und Belehrungen in einem Versicherungsvertrag enthalten sein müssen. Viele Versicherungsgesellschaften – ebenso wie Kreditinstitute – haben diese Vorgaben nicht beachtet oder ihre Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Vertragsunterlagen vernachlässigt. Daher enthalten viele Lebensversicherungsverträge Formfehler, die einen Widerruf für Kundermöglichen.
Für juristische Laien ist es oft schwierig zu erkennen, ob im eigenen Lebensversicherungsvertrag Fehler vorhanden sind. Deshalb sollte jeder Vertrag von einem Anwalt geprüft werden.
Zögern Sie nicht – holen Sie sich das zurück, was Ihnen zusteht!
BGH-Urteil: Rechtlicher Hintergrund
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass viele Lebensversicherungskunden ihren alten Verträgen noch widersprechen können (BGH, Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). Wenn die Versicherung bei Vertragsschluss das Widerspruchsrecht gar nicht oder fehlerhaft erläutert hat, steht den Versicherten dieses Recht oft auch nach vielen Jahren noch zu. Dies wird als "ewiges Widerspruchsrecht" bezeichnet (BGH, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14). Nach unserer Erfahrung kommt es häufig vor, dass der Versicherer sogar schlicht vergessen hat, über das Widerspruchsrecht zu belehren. Daher lohnt es sich, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen. Ein weiterer Vorteil für Versicherungsnehmer ist, dass der Versicherer die Beweislast dafür trägt, ob er eine Widerspruchsbelehrung zur Verfügung gestellt hat.
Verbraucher, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können ihren Vertrag oft noch rückabwickeln. Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, Ihr Widerspruchsrecht auszuüben, sofern Sie nicht oder nur unzureichend über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden. Dieses Widerspruchsrecht gilt sowohl für Verbraucher, die ihren Vertrag nach dem sogenannten Policen-Modell (bei dem der Versicherer vor oder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle relevanten Verbraucherinformationen erteilt hat) als auch nach dem sogenannten Antragsmodell (bei dem dem Versicherungsnehmer bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung alle relevanten Verbraucherinformationen vorliegen) abgeschlossen haben. Das Widerspruchsrecht ist zeitlich nicht befristet.
FAQ zu Lebensversicherung
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Der Widerruf einer Lebensversicherung bedeutet, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag rückgängig machen. Dies ist oft möglich, wenn Sie zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht korrekt über Ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht informiert wurden.
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Ein Widerruf kann finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung. Sie erhalten in der Regel die eingezahlten Beiträge zurück plus Zinsen, also mehr als den Rückkaufswert.
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Um den Widerruf durchzusetzen, ist oft eine Klage nötig. Sie können den Widerruf auch durch eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwaltskanzlei prüfen und durchsetzen lassen.
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Unsere Anwaltskanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob ein Widerruf für Sie sinnvoll ist.
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Der Prozess kann je nach Komplexität des Falles variieren. Es kann mehrere Wochen bis Monate dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
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Wenn Ihr Widerruf erfolgreich ist, wird Ihr Versicherungsvertrag rückgängig gemacht. Sie erhalten in der Regel die eingezahlten Beiträge zurück plus Zinsen.
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Es ist wichtig, dass Sie sich professionell beraten lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu bewerten und die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
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Personen mit einer Rechtsschutzversicherung profitieren vollständig von den Gewinnen eines erfolgreichen Widerrufs und sind vor jeglichen Kostenrisiken geschützt, da die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Personen ohne Rechtsschutzversicherung, die eine Prozessfinanzierung für den Widerruf in Anspruch nehmen möchten, müssen nur im Falle eines Erfolgs 38 % des Gewinns zahlen.
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Um die Möglichkeit eines Widerrufs Ihres Vertrags zu prüfen, benötigen wir bestimmte Dokumente. Dazu gehören der Versicherungsschein oder der Antrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese Unterlagen über unser Kontaktformular oder per E-Mail an uns senden. Falls uns weitere Unterlagen fehlen, werden wir uns natürlich bei Ihnen melden.
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In Anbetracht der notwendigen juristischen Fachkenntnisse und der umfangreichen Berechnung des zusätzlichen Nutzens sind die Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ohne professionelle Hilfe generell recht gering.
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