FAQ zur Rürup-/Basisrente
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Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.
Sie wurde 2005 in Deutschland eingeführt und ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt
Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur Rürup-Rente können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen auch die Auszahlungen im Ruhestand versteuert werden.
Zielgruppe: Die Rürup-Rente ist besonders für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener geeignet.
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Nein, Rürup- und Basisrente sind synonyme Bezeichnungen für dasselbe Vorsorgemodell. Während Basisrente die offizielle Bezeichnung ist, bezieht sich der Begriff Rürup-Rente auf den Ökonomen Hans-Adalbert Rürup, der maßgeblich an der Entwicklung dieser Form der Altersvorsorge beteiligt war. Aufgrund seiner häufigen medialen Verwendung hat sich der Begriff Rürup-Rente im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Die Grundsätze für den Widerruf gelten daher identisch.
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Beitragszahlungen:
Sie zahlen Beiträge in einen Rürup-Vertrag, den Sie mit einem Versicherer abschließen. Diese Beiträge können Sie von der Steuer absetzen.
Anlageverfahren:
Sie können das Anlageverfahren selbst auswählen. Es gibt auch die Möglichkeit einer fondsgebundenen Basisrente. Bei der klassischen Rürup-Rente wird Ihr Geld hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere wie zum Beispiel Anleihen investiert.
Auszahlung:
Im Rentenalter erhalten Sie eine lebenslange Rente aus der Rürup-Police. Diese Rentenzahlungen sind im Alter zu versteuern.
Unkündbarkeit und Vererbbarkeit:
Ein Rürup-Vertrag ist unkündbar und das angesparte Geld kann nicht vererbt werden.
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Hohe Fixkosten:
Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten: Die Rürup-Rente ist oft mit hohen Kosten verbunden, die die Rendite erheblich schmälern.
Steuerliche Nachteile:
Besteuerung der Rentenzahlungen: Während der Ansparphase sind die Einzahlungen steuerlich absetzbar. Allerdings müssen Sie die Rentenzahlungen später versteuern. Dies kann zu einer hohen Steuerlast führen.
Lange Laufzeit und fehlende Liquidität:
Die Rürup-Rente ist auf eine lange Laufzeit ausgelegt und ein Recht zur Kündigung ist ausgeschlossen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur über den Widerruf möglich.
Es gibt keine Möglichkeit, vorzeitig an das angesparte Kapital zu gelangen, wenn Sie dringend Liquidität benötigen.
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Rückabwicklung mit Gewinn:
• Nach einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie alle eingezahlten Beiträge zurück.
• Zusätzlich dazu erhalten Sie eine Rückerstattung der Abschluss- und Vertriebskosten.
Keine Kündigungsmöglichkeit:
• Die Rürup-Rente ist nicht kündbar.
• Der Widerruf bietet jedoch die einzige Möglichkeit, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen.
Hohe Kosten:
• Rürup-Verträge verursachen hohe Kosten, insbesondere durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten.
Unzufriedenheit mit der Performance:
• Die Anlage wirft oft nicht so viel Rendite ab, wie sie sollte.
Persönlichen Umstände
• Änderungen in den persönlichen oder finanziellen Verhältnissen können dazu führen, dass ein Rürup-Vertrag nicht mehr die beste Option ist.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen:
• Viele Rürup-Verträge enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen, wodurch die normale Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht begann und das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ besteht.
Keine Flexibilität:
• Es besteht keine Möglichkeit einer Einmalauszahlung bei Rentenbeginn, Rentenleistungen können frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
Keine Vererbbarkeit:
• Ansprüche aus einem Basisrentenvertrag sind meistens nicht vor Erreichen des Rentenalters vererblich.
Keine Übertragbarkeit:
• Ein Rürup-Vertrag ist nicht übertrag- oder veräußerbar.
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Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Ihre Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) zu widerrufen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie dazu wissen sollten:
Reguläres Widerrufsrecht:
Sie haben ab Vertragsabschluss grundsätzlich eine 30-tägige Widerrufsfrist. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Unbefristetes Widerrufsrecht:
Wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag fehlerhaft oder unvollständig ist, besteht das Widerrufsrecht für immer.
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Überprüfung der Widerrufsbelehrung:
Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag genau. Eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung kann Ihr Widerrufsrecht verlängern, sodass Sie den Vertrag auch nach der regulären Widerrufsfrist noch widerrufen können.
Rechtliche Beratung:
Da die Rechtslage komplex sein kann, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten Ihres Widerrufs zu beurteilen und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
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Viele Verbraucher möchten ihre Rürup-Rente auflösen, da das Vorsorgemodell zu kostenintensiv und unflexibel ist. Leider gibt es für diejenigen, die aus ihrem Vertrag aussteigen möchten, keine Kündigungsoption, da der Gesetzgeber diese Möglichkeit nicht vorgesehen hat. Hier bleibt nur der Widerruf.
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Leider unterstützen die meisten Rechtsschutzversicherungen den Widerruf von Rürup-Renten (Basisrenten) nicht. Diese Art von Fällen wird in der Regel aus den Policen der Rechtsschutzversicherer ausgeschlossen.
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Viele Rürup-Verträge enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen, wodurch die normale Widerrufsfrist von 30 Tagen nicht begann und das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ besteht.
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Mit Prozesskostenfinanzierer:
Erfolgsabhängige Vergütung:
Der Prozesskostenfinanzierer erhält im Erfolgsfall einen Anteil des erstrittenen Betrages. Dieser Anteil kann je nach Finanzierer und Fall variieren, liegt aber häufig zwischen 20% und 30%.
Keine Kosten bei Misserfolg:
Wenn der Fall verloren geht, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die angefallenen Kosten. Ihnen entsteht kein Kostenrisiko Der Kunde muss nichts zahlen.
Ohne Prozesskostenfinanzierer:
Anwaltskosten:
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, den Widerruf durchzuführen oder Sie rechtlich zu beraten, entstehen Anwaltskosten. Die Höhe dieser Kosten hängt richtet sich nach dem Gegenstandswert und den hierfür im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehen Anwaltsgebühren.
Gerichtskosten:
Sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Versicherer kommen, entstehen Gerichtskosten. Diese umfassen sowohl die Kosten für die Verfahrensführung als auch mögliche Kosten für Gutachter und Zeugen.
Kostenrisiko bei Misserfolg:
Wenn der Fall verloren geht, tragen Sie die gesamten Kosten.
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Auch bei der Rürup-Rente besteht die Möglichkeit eines „ewigen Widerrufs“. Dabei können Sie von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen profitieren, die viele Versicherer besonders in den Jahren 2008 bis 2010 in ihren Verträgen verwendet haben. Diese Fehler haben zur Folge, dass die Widerrufsfrist bis heute weder begonnen noch geendet hat. Dadurch ist es zeitlich unbegrenzt möglich, den Versicherungsvertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen.
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Link zu Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente
FAQ zu Lebensversicherung
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Der Widerruf einer Lebensversicherung bedeutet, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag rückgängig machen. Dies ist oft möglich, wenn Sie zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht korrekt über Ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht informiert wurden.
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Ein Widerruf kann finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung. Sie erhalten in der Regel die eingezahlten Beiträge zurück plus Zinsen, also mehr als den Rückkaufswert.
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Um den Widerruf durchzusetzen, ist oft eine Klage nötig. Sie können den Widerruf auch durch eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwaltskanzlei prüfen und durchsetzen lassen.
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Unsere Anwaltskanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre individuelle Situation zu bewerten und Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob ein Widerruf für Sie sinnvoll ist.
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Der Prozess kann je nach Komplexität des Falles variieren. Es kann mehrere Wochen bis Monate dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
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Wenn Ihr Widerruf erfolgreich ist, wird Ihr Versicherungsvertrag rückgängig gemacht. Sie erhalten in der Regel die eingezahlten Beiträge zurück plus Zinsen.
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Es ist wichtig, dass Sie sich professionell beraten lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen, Ihre Optionen zu bewerten und die beste Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
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Personen mit einer Rechtsschutzversicherung profitieren vollständig von den Gewinnen eines erfolgreichen Widerrufs und sind vor jeglichen Kostenrisiken geschützt, da die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Personen ohne Rechtsschutzversicherung, die eine Prozessfinanzierung für den Widerruf in Anspruch nehmen möchten, müssen nur im Falle eines Erfolgs 38 % des Gewinns zahlen.
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Um die Möglichkeit eines Widerrufs Ihres Vertrags zu prüfen, benötigen wir bestimmte Dokumente. Dazu gehören der Versicherungsschein oder der Antrag einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese Unterlagen über unser Kontaktformular oder per E-Mail an uns senden. Falls uns weitere Unterlagen fehlen, werden wir uns natürlich bei Ihnen melden.
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In Anbetracht der notwendigen juristischen Fachkenntnisse und der umfangreichen Berechnung des zusätzlichen Nutzens sind die Aussichten auf einen erfolgreichen Widerruf ohne professionelle Hilfe generell recht gering.
FAQ zu Prozesskostenfinanzierer
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Ein Prozesskostenfinanzierer ist eine juristische Person oder ein Unternehmen, das sich auf die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten spezialisiert hat. Sie stellen Geldmittel zur Verfügung, um die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Anwaltskosten, Gutachtergebühren und Gerichtskosten, zu decken.
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Jeder, der eine rechtliche Auseinandersetzung führen möchte, aber nicht die finanziellen Mittel hat, um die Kosten aus eigener Tasche zu tragen, kann einen Prozesskostenfinanzierer in Anspruch nehmen.
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Eine Prozessfinanzierung durch den Rechtsanwalt ist weitestgehend verboten. Vereinbarungen, durch die er sich verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind nur bei der Erbringung von Inkassodienstleistungen zulässig.
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Wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, erhält der Prozesskostenfinanzierer in der Regel einen vorher vereinbarten Anteil des erstrittenen Betrags. Die genauen Bedingungen können jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren.
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Der Prozesskostenfinanzierer das finanzielle Risiko. Wenn Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie nichts zurückzahlen. Die genauen Bedingungen können jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren.
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Ja, die Prozesskostenfinanzierung ist eine seriöse und etablierte Praxis in der Rechtsbranche. Sie bietet eine Möglichkeit für Personen oder Unternehmen, die nicht über die notwendigen Mittel verfügen, um die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
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