Widerruf der Basisrente mit Anwalt durchsetzen und profitieren
Wer eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, hat sich verpflichtet, das gesamte Berufsleben bis zum Renteneintritt Beiträge zu zahlen. Aber kann man die Rürup-Rente auch kündigen?
Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basis-Rente, ist ähnlich wie die Riester-Rente eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Während man die Riester-Rente auszahlen lassen oder kündigen kann, gestaltet sich dies bei der Rürup-Rente anders. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Änderungen vorzunehmen.
Es gibt drei Möglichkeiten, wie man Einfluss auf die Rürup-Rente nehmen kann:
Reduzierung der Beitragszahlungen zur Rürup-Rente
Beitragsfreistellung der Rürup-Rente
Widerruf der Rürup-Rente, wobei Beiträge einschließlich Gebühren und Zinsen zurückerstattet werden
Reduzierung der Beitragszahlungen zur Rürup-Rente
Versicherte sind verpflichtet, bis zum Renteneintritt Beiträge zur Rürup-Rente zu zahlen. Obwohl eine Kündigung nicht möglich ist, können Versicherte die Beitragszahlungen laut Decker und Böse reduzieren, wenn sie ihr Geld anderweitig nutzen möchten. Die Höhe der Reduzierung ist vertraglich festgelegt, wobei oft ein Mindestbetrag für die monatlichen Beiträge vorgesehen ist. Es ist jedoch zu beachten, dass geringere Einzahlungen die Rentenleistung beeinträchtigen können und die laufenden Kosten trotzdem bestehen bleiben.
Beitragsfreistellung der Rürup-Rente
In einigen Fällen kann die Rürup-Rente auch komplett beitragsfrei gestellt werden, wodurch sämtliche Beitragszahlungen entfallen. Dennoch bleiben die Gebühren bestehen, und die Rentenauszahlungen werden dadurch deutlich reduziert.
Widerruf der Rürup-Rente und Rückerstattung von Beiträgen, Gebühren und Zinsen
Der eigentliche Ausweg aus der Rürup-Rente ist der Widerruf. Laut Dr. Gerrit W. Hartung werden die Verträge dann behandelt, als wären sie nie abgeschlossen worden, und müssen in allen Bereichen rückabgewickelt werden. Versicherte können somit sämtliche Beitragszahlungen, Gebühren und Zinsen zurückfordern.
Wie funktioniert der Widerruf bei der Rürup-Rente?
Ursprünglich ist der Widerruf für diesen Fall nicht gesetzlich vorgesehen. Dennoch haben Versicherte generell die Möglichkeit, Verträge innerhalb einer kurzen Frist rückgängig zu machen. In der Regel beträgt diese Frist 14 Tage, in bestimmten Fällen kann sie jedoch auch mehrere Jahre betragen, sofern eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt.
Anbieter einer Rürup-Rente sind dazu verpflichtet, Verbraucher klar über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Bis Ende 2007 wurde dies jedoch von vielen Anbietern nicht ausreichend getan. Daher können Verbraucher, wenn sie nicht ausreichend informiert wurden, immer noch widerrufen, unabhängig davon, wie viel Zeit seit Vertragsabschluss vergangen ist. Der Vertrag wird rückabgewickelt, und der Anbieter muss sämtliche Beiträge und Gebühren zurückzahlen.